Beratung und Hilfe in der Coronakrise

Die aktuelle Corona-Krise trifft insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen (KMUs). Das gesellschaftliche Leben wird auf ein Minimum reduziert, Kunden und Umsätze bleiben aus, die Kosten laufen jedoch weiter.

Für Dich als Unternehmer*in bedeutet das natürlich Ausnahmezustand.

Wir versuchen Dir in dieser schwierigen Zeit bestmögliche Informationen zu Fördermitteln und Hilfeleistungen zu geben.

Wahlweise kannst Du Dich für unseren Newsletter registrieren, oder uns über unser Kontaktformular erreichen. Bitte gebe bitte unbedingt deine Telefonnummer und Deine Postleitzahl im Textfeld an, damit wir dich gegebenenfalls zurückrufen können, solltest Du uns einmal nicht erreichen.

Kostenfreie Corona-Hilfe

Auch wir als „3C“ wollen Dich in der Krise nicht alleine lassen. Daher bieten wir unsere Erste-Hilfe-Leistungen zur Corona-Krise kostenfrei an!

Anlaufstellen und Formulare

Nachfolgend haben wir dir eine Übersicht über Anlaufstellen und mögliche Hilfeleistungen zusammengestellt. Da auch wir regelmäßig von Neuerungen, Terminverschiebungen und inhaltlichen Änderungen überrascht werden, bitten wir dich darum, diese lediglich als Grobübersicht zu verstehen. Einen Anspruch auf Vollständigkeit erheben wir aufgrund der kurzweiligen Informationslage nicht.

 

Stand: 25.03.2020

Du bist von einer Zwangsschließung betroffen?

Solltest Du aufgrund einer eigenen Infektion, oder aus potenzieller Infektionsträger zur Quarantäne verordnet worden sein, stehen Dir Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu.

Die Ansprechpartner und Anträge unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland.

Daher hier unsere Übersicht:

 

Baden-Würtemberg

Zuständig sind die örtlichen Gesundheitsämter. Dein Gesundheitsamt findest du über das PLZ-Tool des RKI.

 

Bayern

Link zum Bayrischen Formularserver – Antrag auf Entschädigung nach IfSG Bayern

 

Berlin

Link zum Download-Bereich des Berliner Senats – Antrag auf Entschädigung nach IfSG Berlin

 

Brandenburg

Link zum LAVG Brandenburg – Antrag auf Verdienstausfallentschädigung nach IfSG Brandenburg

 

Bremen

Ordnungsamt (für Bremen)
Stresemannstraße 48
28207 Bremen

Sonderzuständigkeit für den Hafenbereich:
Hansestadt Bremisches Hafenamt
Überseetor 20
28217 Bremen

 

Hessen

Zuständig sind die örtlichen Gesundheitsämter. Dein Gesundheitsamt findest du über das PLZ-Tool des RKI.

 

Hamburg

Zuständig sind die jeweiligen Bezirksämter
Hotline für Hamburg zum Coronavirus:
Telefon: 040 428 284 000

Sonderzuständigkeit für den Hafenbereich und am Flughafen:
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Billstraße 80
20539 Hamburg

 

Mecklenburg-Vorpommern

Link zum LAGUS MV – Antrag auf Entschädigung nach IfSG

 

Niedersachsen

Zuständig sind die örtlichen Gesundheitsämter. Dein Gesundheitsamt findest du über das PLZ-Tool des RKI.

 

Nordrhein-Westfalen

Link zum LVR – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG NRW

 

Rheinland-Pfalz

Link zum LSJV-RLP – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG RLP

 

Saarland

Link zur Landesregierung Saarland – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG SL

 

Sachsen

Link zum LDS Sachsen – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG Sachsen

 

Sachsen-Anhalt

Direktlink zum Antrag des LVwA Sachsen-Anhalt – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG Sachsen-Anhalt

 

Schleswig-Holstein

Direktlink zum Antrag des Landes SH – Antrag auf Entschädigung nach dem IfSG Schleswig-Holstein

 

Thüringen

Information des Thüringer Landesverwaltungsamtes – Informationsschreiben

Der Antrag kann formlos gestellt werden.

Du hast Mitarbeiter und nicht ausreichend zu tun?

Wer Du als Unternehmer deine Mitarbeiter aktuell nicht oder nur unzureichend beschäftigen kannst, stehen Dir die Möglichkeiten des Kurzarbeitergeldes offen.

Systematisch sollten jedoch vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld folgende Optionen geprüft werden:

– können Überstunden abgebaut werden

– besteht die Möglichkeit Teile oder gar die Arbeit als Ganzes ins Home-Office zu verlagern?

 

Alle Voraussetzungen und weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld findest du hier.

Den Antrag als ausfüllbares PDF stellen wir Dir hier zur Verfügung.

Was tun bei akutem Liquiditätsmangel (Soforthilfen)?

Baden-Württemberg

 

Soforthilfe Corona Ministerium für Wirtschaft und Arbeit BW
Programm ab 25.03.2020
Bayern

 

Soforthilfe Corona Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Berlin

 

IBB (Invesitionsbank Berlin Brandenburg)
Brandenburg

 

ILB (Invesitionsbank des Landes Brandenburg)
Programm ab 25.03.2020
Bremen

 

Corona-Soforthilfe BAB
Hessen

 

in Arbeit
Hamburg

 

in Arbeit vgl. hamburg.de vom 19.03.2020
Mecklenburg-Vorpommern

 

Corona-Soforthilfe Landesförderinstitut MV

Programm ab 25.03.2020

Niedersachsen

 

in Planung (vorraussichtlich am 25.03.2020 verfügbar)
Nordhein – Westfalen

 

Soforthilfe für Unternehmen ist in Planung (wirtschaft.nrw)

[ PDF ] Soforthilfe für Künster ist verfügbar

Rheinland-Pfalz

 

Saarland

 

Sachsen

 

Sachsen hilft sofort Sächsische Aufbaubank
Sachsen-Anhalt

 

Soforthilfen für KünstlerInnen und SchriftstellerInnen Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein

 

Thüringen

 

Soforthilfeprogramm Corona 2020 Thüringer Aufbaubank

Was tun bei liquiden Schwierigkeiten (Liquiditätshilfen)?

Auch während der Corona-Pandemie laufen unterschiedliche Verbindlichkeiten weiter, welche die Finanzreserven der Unternehmen schöpfen. Hier helfen sogenannte Liquiditätsdarlehen, welche über Ihre jeweilige Hausbank bei KFW oder Landesbanken beantragt werden können. Auch Bürgschaftsbanken können hier ein Ansprechpartner sein.

Hierzu empfiehlt sich folgender Handlungsablauf:

  • Ermittlung des benötigten Kapitals (Liquiditätsbedarf)
    • Hierzu sollte bei Unklarkeiten ein Berater herangezogen werden

 

  • Vorbreitung der für die Beantragung notwendigen Unterlagen
    1. Jahresabschluss 2018
    2. Jahresabschluss 2019 (vorläufig), BWA 2019 inkl. Summen und Saldenliste
    3. Rentabilitätsplanung für die nächsten 3 Jahre
    4. vorläufige Liquiditätsplanung für dieses Jahr

 

  • Gespräche führen
    1. Mit dem Bankberater (geht auch telefonisch oder online)
    2. Mit Fördermittel- oder Finanzierungsberatern
    3. Mit der Förderbank

 

  • Finanzmittel beantragen
    1. bei der Hausbank, besichert durch die Bürgschaftsbank (siehe weiter unten)

[ Website ] Die Deutschen Bürgschaftsbanken

[ Website ] Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die Bearbeitungszeit bei KfW Anträgen beläuft sich nach aktueller Aussage auf ca. 6 Wochen. Natürlich ist durch das massive Antragsaufkommen im Zuge der Corona-Pandemie auch von deutlich längeren Zeiträumen auszugehen. Sollte der von Ihnen erwartete Liquiditätsengpass eher entstehen, nutzen Sie bitte parallel den Antrag über die Bürgschaftsbank (90%ige Haftungsfreistellung möglich), in Kombination mit einer Kontokorrentlinie der Hausbank, wären diese Mittel schnell für Sie verfübar. Die Kontokorrektlinie wird mit Vergabe des Liquiditätsdarlehens der KfW wieder getilgt.

Solltest Du Hilfe bei den erforderlichen Berechnungen oder Unterstützung beim Bearbeiten der Anträge benötigen, kontaktiere uns bitte über unser Kontaktformular.

Sicherung der Lebensunterhaltes

Wenn auf kurze oder lange Sicht deine Sicherung des Lebensunterhaltes durch fehlende Einnahmen aus der Selbstständigkeit wegbricht, kannst du in diesem Zusammenhang einen Antrag auf Grundsicherung (ALG II) stellen.

Hierzu sei gesagt, dass das natürlich nicht der schönste Moment deiner Selbstständigkeit sein wird, jedoch ein pragmatisches und probates Mittel.

Und keine Angst! Auch trotz Antrag auf ALG II kannst Du weiterhin selbstständig sein.

Den Link zum Hauptantrag haben wir Dir hier bereitgestellt. Alle weiteren erforderlichen Formulare können aus dem Hauptantrag heraus aufgerufen werden.

Liquiditätsgewinn durch Steuerstundung

In den aktuellen Zeiten kann jeder Euro auf dem Geschäftskonto Gold wert sein. Daher haben die Finanzämter Möglichkeiten geschaffen, die aktuell veranlagten Steuervorauszahlungen (Gewerbe-, Körperschafts- und Einkommenssteuer) zinslos zu stunden.

Zwar ist aufgeschoben nicht aufgehoben, aber für eine Zeit mit starken (oder totalem) Gewinnausfall, ist jede mögliche Entlastung der Unternehmensliquidität hilfreich.

Hier der entsprechende Antrag als beschreibbares PDF – Vorlage Antrag auf Steuererleichterung

Liquiditätsgewinn durch Tilgungsaussetzung

Solltest du aktuell Darlehen bei deiner Hausbank oder der KFW bedienen, so können diese auf Antrag vorläufig tilgungsfrei gestellt werden. Im Rahmen unserer täglichen Arbeit haben wir in der letzten Woche bereits gute Erfahrungen damit machen können. Sowohl KFW, als auch Privatbanken zeigten Verständnis für die Lage und setzten die Tilgung um bis zu 6 Monate aus.

Solltest du Unterstützung bei der Argumentation benötigen, oder Angst vor solch einem Gespräch haben, so helfen wir dir gerne. Hinterlasse uns eine Mail an info@3c-berlin.de oder nutze unser Kontaktformular.

Aktuelle Notkredite (nach Bundesländern)

Einige Landesförderbanken /-institute begeben zur Zeit Notkredite und verzichten auf die Gestellung von Sicherheiten.

Da einige Bundesländer hier sehr aktiv sind und teilweise bis zu 5 Programme gleichzeitig aufgelegt oder umgewidmet haben, können wir hier nur eine Grobübersicht anbieten.

Nach einer Kontaktaufnahme über unser Kontaktformular oder info@3c-berlin.de können wir nach einem Erstgespräch auch gemeinsam nach einer für Dich gangbaren Lösung suchen.

Jetzt Vorbereitungen treffen ...

Nach dem Sturm scheint immer die Sonne!

So banal und surreal es vielleicht aktuell klingen mag, aber auch diese Krise wird vorübergehen.

Sobald wieder Normalität einkehrt, werden die Gewinner diejenigen sein, die die Krise für eine Neujustierung ihres Unternehmens genutzt haben.

Nutze auch du deine Chance!

Solltest du dich zwischenzeitlich arbeitssuchend gemeldet haben, übernimmt das Arbeitsamt oder das JobCenter die vollständigen Kosten. Für alle anderen stehen Bundesförderungen (BAFA) mit bis zu 90% Zuschuss zum Honorar zur Verfügung. Wir übernehmen sogar die Beantragung für Dich!

Kontaktiere uns über unser Kontaktformular, oder info@3c-berlin.de, damit wir deinen individuellen Fall besprechen können.