Wissenswertes

In diesem Kapitel kümmern wir uns um Wissenswertes rund um die Existenzgründung.

Wir beleuchten die Themen Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und die Abgrenzung von Gewerbetreibenden zu Freiberuflern. Damit dir ein rundum sorgenfreier Start in die Selbstständigkeit ermöglicht wird.

Krankenversicherung für Existenzgründer

Das Thema Krankenversicherung ist eines der wichtigsten, wenn es um dich als Gründerperson geht.

Einerseits geht es um deine gesundheitliche Absicherung, gleichzeitig aber auch um die Absicherung deines Einkommens, solltest du unerwartet und krankheitsbedingt länger ausfallen.

Eine Krankenversicherung ist daher Pflicht. Aber Welche?

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung für Existenzgründer beinhaltet kurz gesagt die gleichen Leistungen, wie die für Angestellte. Ein einfacher Wechsel von der Pflichtversicherung für Angestellte zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung ist bei den meißten Krankenkassen möglich.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass sich die Berechnung der Krankenkassenbeiträge nach deinem voraussichtlichen Jahreseinkommen richtet. Umso fundierter also die Schätzung bereits im Businessplan ist, desto exakter lassen sich deine zu erwartenden monatlichen Beiträge ermitteln.

Die Berechnung bei Einzelunternehmern und Freiberufler folgt dabei einer einfachen Logik:

Jahresumsatz – jährliche Betriebsausgaben = Gewinn vor Steuern (analog dem Bruttoeinkommen)*

*bei Gewerbetreibenden muss hier noch die Gewerbesteuer abgezogen werden

 

Gewinn vor Steuern /100 X15,5 = überschlägiger Krankenkassenbeitrag.

 

Hinzu kommt noch der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Die private Krankenversicherung

Neben der Mitgliedschaft in den gesetzlichen Krankenkassen, gibt es ebenso die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung. Diese sind häufig günstiger als die Beitragssätze, jedoch lohnt sich oft das genauere Hinsehen.

Viele Vergleichsportale und Anbieter locken mit günstigen Einstiegsprämien. Jedoch: Während die vertraglichen Leistungen in der privaten Krankenversicherung teilweise Lebenslang garantiert werden, gilt dies für den zu zahlenden Beitrag nicht.

Auch müssen sogenannte Selbstbehalte berücksichtigt werden, bis zu deren Höhe keine Rückerstattung für Behandlungskosten seitens der privaten Krankenversicherer erfolgen.

Die Qual der Wahl

Solltest du an diesem Punkt noch unentschlossen sein, welche die richtige Krankenversicherung für dich ist, so kannst du uns gerne kontaktieren, oder als Entscheidungshilfe unseren Link benutzen.

Link zu Finanztipp „Krankenversicherung: GKV vs. PKV“

Rentenversicherung für Existenzgründer

Tja ja, wer kennt es nicht: Die Angst vor der Altersarmut!

Und auch als Selbstständiger, soviel sei gesagt, wird dich dieses Thema weiterhin begleiten.

Denn, mit der Wahl der Selbstständigkeit fallen häufig auch die gewohnten fixen Lohnabzüge für die Rentenversicherung weg. Also heißt es auch hier: selbstständig aktiv werden!

Was viele Existenzgründer nicht wissen, ist dass es auch für bestimmte Selbstständige eine Rentenversicherungspflicht gibt. Bereits vor der Existenzgründung muss daher geprüft werden, ob dies auch für deine Branche gilt. Dann sollten diese Beiträge bereits in der Liquiditätsplanung deines Businessplanes berücksichtigt werden.

Für alle anderen besteht die Möglichkeit der Versicherungspflicht auf Antrag (18,6% des zu versteuernden Einkommens) oder der freiwilligen Versicherung (Anzahl und Höhe der Beiträge kannst du selbst bestimmen).

Warum kann das wichtig sein?

Wichtig zu wissen ist, dass die gesetzliche Rentenversicherung nicht nur die Rentenzahlungen vornimmt. Auch die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenversorgung (bekannt als Witwen- und Waisenrente) gehört dazu. Die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenversorgung sind mit Anwartschaften verbunden, die mit einer Vorlaufzeit von 5 Jahren verbunden ist. Auf der anderen Seite steht, dass diese Leistungen nur bei Beitragsleistung erbracht werden.

Wer also keine Rentenbeiträge zahlt, hat verliert unter Umständen seine Anwartschaft auf Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenversorgung.

Private Rentenversicherung

Private Renten- und Ergänzungsversicherungen können die im vorherigen Absatz benannten Defizite mindern, ausgleichen, oder sogar übererfüllen.

Wer lediglich für sein Alter vorsorgen möchte ist mit einer privaten Rentenversicherung gut beraten. Die Hinterbliebenenversorgung lässt sich über eine Lebensversicherung abbilden. Und für die Erwerbsminderungslücke gibt es private Berufsunfähigkeitsversicherungen. Ob das Konvolut an privaten Versicherungen zur Deckung aller Absicherungsfragen preislich besser ist, offenbart lediglich ein direkter Vergleich.

Dieser sollte in jedem Fall vor Beginn einer Selbstständigkeit erfolgen, um später nicht mit den großen Überraschungen dazustehen.

Arbeitslosenversicherung für Existenzgründer

Noch nichts davon gehört? Ok, dann bist du nicht allein!

Aber ja, auch Existenzgründer können sich bei persönlichem Bedarf gegen die Folgen einer Arbeitslosigkeit absichern.

Notwendige Voraussetzungen hierfür sind:

  • vorheriger Bezug von Arbeitslosengeld, oder
  • vorheriger Bezug anderer Entgeldersatzleistungen, oder
  • mindestens 12 Monate der letzten 2 Jahre in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert.

Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf drei Prozent der geltenden Bezugsgröße. Im Jahr 2015 lagen diese bei 2.835 Euro pro Monat (alte Bundesländer) bzw. 2.415 Euro (neue Bundesländer). Somit würdest du als  Selbständiger 85,06 Euro bzw. 72,46 Euro pro Monat in die freiwillige Arbeitslosenversicherung einzahlen. Als Existenzgründer zahlst du in den ersten zwei Jahren einen reduzierten Beitrag von 42,52 Euro bzw. 36,23 Euro.

Sollte deine Existenzgründung dann doch nicht wie gewünscht erfolgreich verlaufen, sicherst du dir somit deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieses wird dann fiktiv auf Grundlage eines Gehaltes berechnet, welches deiner beruflichen Qualifikation bemisst.

Und für den Fall dass alles gut läuft? Nach fünf Jahren kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung gekündigt werden, insofern du dich dann dagegen entscheidest.

Ob und wenn ja, welche Versicherungen für dich die richtigen (oder sogar verpflichtenden) sind, dabei unterstützen wir dich gern. Schreib uns oder nehme dir 15 Minuten Zeit für ein klärendes Telefonat.