Die Bezeichnung Darlehensarten nach Zweckbindung entspringt nicht unbedingt der Bankensprache, hat sich jedoch durch ihre Betriebswirtschaftliche Sichtweise bereits etabliert. Vorzugsweise wird entsprechend der zu finanzierenden Güter und nach derem „Verschwinden“ aus dem Unternehmen unterschieden.
Eine Warenlagerfinanzierung stellt z.B. einen dauerhaften Gegenwert für das finanzierende Kreditinstitut dar. Der Grundgedanke dabei ist, dass jedes Produkt was das Unternehmen als Verkauf verlässt, als Rohstoffvorrat durch den Unternehmer im Warenlager sofort wieder ersetzt wird. Auf dieser gedanklichen Basis ist zum Beispiel eine endfällige Warenlagerfinanzierung möglich.
Jedoch wird die Bank immer ein Interesse daran haben, dass die Eigenkapitalquote (Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital) innerhalb des Unternehmens steigt. Daher finden sich mittlerweile auch häufig Tilgungsdarlehen hier wieder.
Anders verhält es sich bei der Finanzierung sogenannter Betriebs- und Geschäftsausstattung. Durch die jährliche Abschreibung verliert diese mit der Zeit an Wert (Buchwert). Eine werthaltige dauerhafte Besicherung ist somit nicht möglich. Daher kommen nur noch das Tilgungsdarlehen und das Annuitätendarlehen mit einer Höchst-Dalehenslaufzeit in Höhe der maximalen Abscheibungsdauer in Betracht.
Die Abschreibungsdauer eines PC´s liegt bei 3 Jahren. Somit beträgt auch die maximale Finanzierungsdauer 3 Jahre.