Existenzgründungsförderung

Gleich einmal vorweg … die Existenzgründungsförderung ist eher ein Förderdschungel. Von der Förderung für Bereiche Kunst und Kultur, über die Gründerinnenförderung, bis hin zur Innovationsförderungen hat jeder Bereich sein eigenes Fördertöpfchen.

Derzeit gibt es rund 158 Förderprogramme deutschlandweit und noch unzählige der Landesförderbanken, sowie privater Stiftungen dazu. Womit wir schnell bei rund 1.000 Möglichkeiten sind.

Daher müssen wir gleich zu Beginn darauf aufmerksam machen, dass wir uns hier lediglich den wichtigsten und gängigsten Themen der Existenzgründungsförderung widmen können.

Solltest du abseits der hier vorgestellten Existenzgründungsförderung Beratungsbedarf sehen, so wende dich bitte direkt vertrauensvoll an uns. Gerne helfen wir dir weiter.

Einstiegsgeld

Das Einstiegsgeld ist eine von den JobCentern erbrachte Existenzgründungsförderung zur Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. Von den maximalen Fördersummen ist es auch gleichmit die niedrigste innerhalb der Förderprogramme.

Einmal auf Antrag bewilligt, wird es im Regelfall für 24 Monate gezahlt und soll vorrangig der Sicherung des Lebensunterhaltes in der Zeit der Gründungsphase dienen.

Die Höhe bemisst sich dabei zwischen dem vollen und halben Regelsatz, wobei die Förderung ergänzend gezahlt wird. Das bedeutet, dass zu dem normalen Regelsatz und den Kosten der Unterkunft die Förderkomponente hinzukommt.

Die Vorteile des Einstiegsgeld liegen im Wesentlichen in:

  • finanzielle Grundabsicherung in der Gründungsphase bis zu 24 Monaten
  • Sozialversicherungen werden vom JobCenter getragen
  • ist als Sozialleistung Einkommensteuerbefreit

Hinzukommend kann vor der Gründung ein Antrag auf den Investitionskostenzuschuss gestellt werden. Die Deckelung bei diesem Förderprogramm liegt bei 5.000 EUR je Antragssteller.

Der Investitionskostenschuss wird für die im Rahmen einer Existenzgründung erforderlichen Anschaffungen bewilligt.

Daher ist bereits im Businessplan ein entsprechendes Kapitel zum Kapitalbedarf zu berücksichtigen. Denn für einen erfolgreichen Antrag muss der Businessplan, nebst fachkundiger Stellungnahme eingereicht werden.

Unsere besten Erfahrungen mit der Antragsstellung und Bewilligung haben wir mit dem sogenannten Mindestbewertungsprinzip gemacht. Damit ist gemeint, dass sämtliche Anschaffungen z.B. als Aktionsprodukte gekauft werden. Auch der Kauf von zertifizierter Gebrauchtware hilft dir schnell, aus wenig doch etwas mehr zu machen.

Existenzgründungszuschuss

Der Exitenzgründungszuschuss funktioniert ähnlich wie das Einstiegsgeld. Es ist ein Zuschuss der Agentur für Arbeit, der nicht zurückbezahlt werden muss.

Jedoch unterscheidet er sich in 3 wesentlichen Merkmalen:

  • die maximale Bewilligungsdauer liegt bei 6 Monaten
  • der Zuschuss wird in voller Höhe des bereits bewilligten Arbeitslosengeldes gezahlt
  • der Existenzgründungszuschuss ist zwar Einkommensteuerbefreit, jedoch Sozialversicherungspflichtig

Wer also den Existenzgründungszuschuss erhalten möchte, sollte sich bereits vor der Beantragung über eine Krankenversicherung als Selbstständiger Gedanken machen.

Zur Abfederung der damit verbundenen Kosten wird dir in der Regel aber auch der Sozialversicherungszuschuss in Höhe von pauschal 300,00 EUR zuzüglich zum Existenzgründungszuschuss ausgezahlt.

Dieser wird ebenfalls für die ersten 6 Monate nach Unternehmensgründung bewilligt, kann jedoch auf Antrag danach nochmals um 9 Monate verlängert werden. Wichtig ist hierbei, dass dein Unternehmen zu diesem Zeitpunkt bereits die ersten Einkünfte erwirtschaftet hat und sich eine positive Entwicklung abzeichnet.

Der Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)

Nanu? … was macht denn der Ausbildungs- und Vermittlungsgutschein hier?

Das liegt Tatsache an der Ausgestaltung des AVGS. Dieser kann auf Antrag allen Arbeitssuchenden bewilligt werden, die von akuter Arbeitslosigkeit bedroht sind, Unterstützung im Abbau von Vermittlungshemnissen benötigen, oder zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Hilfe ersuchen.

Der für dich wichtige Punkt ist der letzte.

Hierin eingeschlossen ist zum Beispiel die Übernahme der vollständigen Kosten eines Existenzgründungscoaching bis zu einem Wert von rund 5.000 EUR und einem zeitlichen Umfang von 42 Stunden.

Bitte beachte dabei, dass der AVGS Maßnahmebezogen ausgestellt wird. Die für dich passende Maßnahme zu finden ist also bereits im Vorfeld der Beantragung wichtig. Auch hier gibt es am Markt so einige schwarze Schafe unter den Maßnahmeträgern.

Achte darauf, dass es sich bei der von dir favorisierten Maßnahme um

  • eine Einzelmaßnahme (kein Gruppenseminar)
  • ein qualifiziertes Coachinginstitut
  • und einen zertifizierten Maßnahmeträger (z.B. Dekra, QZert, ö.ä.)

handelt.

Nur dann kannst du dir sicher sein, dass dir nichts vom Pferd erzählt wird, sondern du sachlichen Input zu deiner Existenzgründung erhältst.

Gerne helfen wir dir dabei, oder Coachen dich mit unserem Partner „Ecomex“ direkt.

Sprich uns an! Gerne beantworten wir dir deine Fragen innerhalb von 24 Stunden.